Den Schutz, die Rechte und Bedürfnisse junger Menschen in der gesamten Infrastruktur der Pflegekinderhilfe in den Mittelpunkt zu stellen, erfordert eine gemeinsame Verantwortungsübernahme und
Haltung aller Beteiligten. Dies beinhaltet, dass sich alle Akteur*innen zu einer Haltung verpflichten, in der der Schutz und die Kinder- und Jugendrechte im Mittelpunkt stehen. Jugendämter haben
die Steuerungsverantwortung, diesen Prozess der Sensibilisierung entsprechend zu aktivieren und immer wieder als Grundlage für die gemeinsame Entwicklung eines Schutzkonzepts in der Infrastruktur
zu erneuern. Mögliche Befürchtungen, Widerstände und Ängste sind entsprechend ernst zu nehmen und gemeinsam zu bearbeiten. Alle Akteur*innen sind zu sensibilisieren, wann und wie die Rechte von
jungen Menschen in der Infrastruktur aus dem Blick geraten können. Es besteht ein Einvernehmen, dass ein Schutzkonzept für junge Menschen in der Pflegekinderhilfe nur nachhaltig verwirklicht
werden kann, wenn es im Alltag auf allen Ebenen und auf Dauer sowie sich immer wieder erneuernd verankert wird.
Jugendämter verantworten die Sensibilisierungsprozesse und haben die Steuerungsverantwortung für die Schutzkonzepte. Ein Schutzkonzept bezieht sich auf die gesamte kommunale Infrastruktur der
Pflegekinderhilfe.
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Ressourcen: Für die Planung und Umsetzung eines Schutzkonzepts werden Ressourcen von den zuständigen Jugendämtern zur Verfügung gestellt.
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Transparenz: Aufgaben, Verbindlichkeiten und Verfahren unter allen Akteur*innen sind in der kommunalen Struktur der Pflegekinderhilfe bekannt und durchschaubar.
Schnittstellenprobleme werden bearbeitet und Kooperation sowie Kommunikation werden transparent gestaltet.
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Externe Unterstützung: Externe Unterstützung und Beratung wird im Bedarfsfall sichergestellt. Kooperationen und Formen der Partizipation aller Akteur*innen werden genutzt.
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Ergebnissicherung: Jugendämter planen alle Schritte und konzipieren Maßnahmen für die Bausteine: Prävention (Baustein 2), Verfahrensplan (Baustein 3) und
Aufarbeitungsprozesse (Baustein 4) und dokumentieren die Ergebnisse der Entwicklungsschritte.
Der Pflegekinderdienst sensibilisiert alle Akteur*innen der kommunalen Infrastruktur für die Rechte junger Menschen in Pflegefamilien.
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„Ist-Stand-Analyse“: Prozesse und Strukturen in der Pflegekinderhilfe werden daraufhin analysiert, inwiefern Machtmissbrauch, sexualisierte Gewalt, Grenzverletzungen oder
Unrechtsverhältnisse entstehen können. Ängste werden dahingehend bearbeitet, dass Schutzkonzepte eben keine Bedrohung sind oder einen Generalverdacht gegen Pflegeeltern implizieren.
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Reflexion: Die Infrastruktur der Pflegekinderhilfe wird selbstreflexiv hinterfragt, wie sie die Verwirklichung von Kinder- und Jugendrechten derzeit gewährleistet, d.h. alle
Akteur*innen reflektieren ihre Haltung und Handeln unter der Perspektive der Rechte junger Menschen.
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Qualitätssicherung: Überprüft werden die bestehenden Standards in der Infrastruktur z.B. für Unterbringungs- und Partizipationsformen sowie die Dokumentationsanforderungen,
ob sie kinder- und jugendrechtlichen Anforderungen genügen.
Junge Menschen in Pflegefamilien werden altersgerecht an der Entwicklung und Durchführung einer „Ist-Stand-Analyse“ in der kommunalen Infrastruktur der Pflegekinderhilfe beteiligt.
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Nachhaltigkeit: Schutzkonzepte werden daran gemessen, ob und inwiefern sie im Alltag der jungen Menschen in den unterschiedlichen Pflegekonstellationen und Kontexten der
Pflegekinderhilfe wahrgenommen werden und für die jungen Menschen eine alltägliche „Verbesserung“ darstellen sowie für alle – gerade in unsicheren oder kritischen Konstellationen –
altersgerecht erreichbar sind.
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Externe Begleitung: Für mögliche Konstellationen, in denen Wille und Wohl junger Menschen im Widerspruch stehen können, werden Verfahren externer Beratung oder Moderation
etabliert. Vor allem in strittigen Konstellationen werden junge Menschen über Beschwerdewege informiert und Exit-Optionen aufgezeigt.