Auf diesen Seiten möchten wir das Thema Kinder- und Jugendrechte aufgreifen. Da die „Kinderrechte“ aber für alle jungen Menschen gelten, sprechen wir von den „Kinder- und Jugendrechten". Diese sind in der „UN-Kinderrechtskonvention“ geregelt. Das ist ein Vertrag mit insgesamt 54 Artikeln, den fast alle Länder dieser Welt unterzeichnet haben. UN steht für „United Nations“. Das ist Englisch und heißt übersetzt „Vereinte Nationen“. Mit der Unterschrift verpflichten sich die Länder, die Kinder- und Jugendrechte in ihrem Land umzusetzen. Das heißt, die Politik muss immer auch an Kinder und Jugendliche denken, wenn sie wichtige Entscheidungen trifft. Die UN-Kinderrechtskonvention, wurde beschlossen, um den Schutz und die Sicherheit von allen Kindern und Jugendlichen weltweit sicherzustellen.
Bei den UN-Kinder- und Jugendrechten geht es darum, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Das heißt, junge Menschen haben ein Recht darauf, dass nur Sachen geschehen, die ihnen guttun. Dabei ist es egal, ob sie zu Hause bei ihrer Familie leben, bei Verwandten, in einer Pflegefamilie oder Wohngruppe. Wichtig ist, dass es immer die Erwachsenen sind, die dafür sorgen, dass es jungen Menschen gut geht. Aber auch die jungen Menschen selbst müssen untereinander diese Rechte einhalten. Wichtig zu wissen ist es auch, dass Erwachsene nicht immer so entscheiden, wie es Kinder und Jugendliche gerne möchten. Manchmal müssen sie auch Entscheidungen treffen, die ihnen nicht so gut gefallen könnten.
Bei allen hier dargestellten Informationen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit
gewährleistet. Auch handelt es sich hierbei nicht um eine rechtliche Beratung. Bei konkreten Fragestellungen, können das örtliche Jugendamt oder andere Beratungsstellen sicherlich
weiterhelfen. Alle Informationen beziehen sich auf Deutschland, in anderen Ländern können ggf. andere Regelungen gelten.